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   VK Bremen, 15.10.2001 - VK 6/01   

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https://dejure.org/2001,34451
VK Bremen, 15.10.2001 - VK 6/01 (https://dejure.org/2001,34451)
VK Bremen, Entscheidung vom 15.10.2001 - VK 6/01 (https://dejure.org/2001,34451)
VK Bremen, Entscheidung vom 15. Oktober 2001 - VK 6/01 (https://dejure.org/2001,34451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachprüfung der Vergabe eines Auftrags zum Bau und zur Programmierung von Lichtanlagen; Rechtmäßigkeit der Zuschlagserteilung auf das annehmbarste Angebot unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte; Nichteinbeziehung der Mehrkosten für ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Begriff der Bauleistung (Lichtsignalanlagen)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bau und Programmierung von Lichtsignalanlagen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus VK Bremen, 15.10.2001 - VK 6/01
    Nicht einzubeziehen in die Wertung sind die rechnerseitig entstehenden Mehrkosten für den Anschluss der Steuergeräte an den Verkehrsrechner, denn die Vergabeentscheidung kann nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A nur auf Kriterien gestützt werden, die bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bekannt gemacht worden sind; vgl. Urteil des BGH vom 17.02.1999 (NJW 00, 137).
  • BayObLG, 29.03.2000 - Verg 2/00

    Wartung und Störungsbeseitigung an Lichtsignalanlagen als Bauleistung

    Auszug aus VK Bremen, 15.10.2001 - VK 6/01
    Der Schwellenwert ist überschritten, da der Bau und die Programmierung von Lichtsignalanlagen an Straßen rechtlich als Zubehör der baulichen Anlage ,,Straße" einzuordnen sind, so daß es sich um Bauleistungen handelt (Beschluss des BayObLG vom 29.03.2000, Az.: Verg 2/00), und dementsprechend auf den Gesamtauftragswert der Bauleistungen abzustellen ist, § 2 Nr. 4 und Nr. 7 VgV.
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